Gesetzliche Verordnung beschlossen
- Manuela Lipinsky Nunes

- 17. März 2022
- 2 Min. Lesezeit
Schulen sollen bald zeitiger beginnen. Auch Kitas machen wieder zeitiger zu.

Die Regierung hat in Übereinkunft mit der Europäischen Union beschlossen, dass in Kürze alle Schulen in Deutschland statt 7:30 Uhr bzw. 8 Uhr, bereits 6:30 Uhr bzw. 7:00 Uhr mit dem Unterricht beginnen. Damit es keine Konflikte mit der Harmonisierung der Arbeitszeiten der Eltern gibt, wird mit gleichem Stichtag auch der Arbeitsbeginn um eine Stunde vorverlegt.
Wissenschaftler äußern Bedenken hin-sichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen, denn ein zu früher Tagesbeginn ist für die meisten Menschen schlafraubend. Viele spüren das deutlich, sei doch die Notwendigkeit eines Weckers ein Zeichen dafür, dass man seine biologische Nacht künstlich verkürzt. Insbesondere betroffen seien davon Jugendliche und junge Menschen. Experten fordern bereits seit langem einen späteren Schulbeginn, um dem Schlafbedarf der Schüler gerecht zu werden. Doch nun geht die Politik einen Schritt in die falsche Richtung.
Doch auch andere sind von der Verordnung betroffen. Da Kitas eine Stunde zeitiger schließen, müssen auch Menschen mit flexiblen Arbeitszeiten durch die Verordnung früher beginnen um den gleichen Umfang an Zeitstunden zu bewerkstelligen. In Krankenhäusern werden Patienten statt 6:00 Uhr bereits 5:00 Uhr morgens zum Frühstück geweckt. Da die gesetzliche Nachtruhe gemäß der Verordnung bereits 5:00 Uhr morgens endet, ist auch schon in den frühen Morgenstunden Baustellenlärm erlaubt. Ein Sprecher der Regierung sagte, dass man bereits mit Protesten rechne. Um den Menschen die Verordnung dennoch schmackhaft zu machen, wird man die Vorverlegung des Schul- und Arbeitsbeginns durch eine Umbenennung der Uhrzeiten begleiten: 6 Uhr soll dann als 7 Uhr bezeichnet werden, 7 Uhr soll 8 Uhr heißen. Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, ist noch fraglich. Experten gehen davon aus, dass man die Uhren dafür eine Stunde vordrehen wird.
Die Verordnung tritt am 27.03.22 in Kraft.




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